Reiten
Der lange von der Reiterschaft des Rhein-Sieg-Kreises
gewünschte Reitweg in der Wahner Heide ist fertiggestellt.
s.
Übersichtskarte Wahner Heide (
pdf, ca.4,1 MB)
Dieser
ca. 11 Kilometer lange Reitweg stellt eine direkte Anbindung an
das im Rheinisch-Bergischen-Kreis und im Kölner Teil der Wahner
Heide bestehende Reitwegenetz dar.
Bisherige Reitregelung im Rahmen der Mitbenutzungsvereinbarung
mit den Belgiern
Bis zum Abzug der Belgischen Streitkräfte war das Reiten in
dem im Rhein-Sieg-Kreis gelegenen Teil der Wahner Heide zu bestimmten
Zeiten innerhalb zweier Reitzonen und auf festgelegten Reitwegen
im Rahmen einer Mitbenutzungsvereinbarung zulässig. Nach erfolgtem
Abzug der Belgischen Streitkräfte am 18.02.2004 ist die Mitbenutzungsvereinbarung
und damit auch die bisherige Reitregelung entfallen, so dass von
diesem Zeitpunkt an keine Reitmöglich-keit mehr bestanden hat.
Erholungslenkungskonzept
Das nach Bekannt werden des anstehenden Abzugs der Belgischen Streitkräfte
einvernehmlich politisch beratene Erholungslenkungskonzept sah bislang
unter Hinweis auf das im Geisterbusch (Stadt Köln/ Rheinisch-Bergischer-Kreis)
geplante und inzwischen bereits ausgewiesene Reitwegenetz keine
Reitwege im Rhein-Sieg-Kreis vor. Wichtiges fachliches Anliegen
des Erholungslenkungskonzeptes ist es, die sogenannten Kernzonen
für den Arten- und Biotopschutz, durch die auch die früheren
Reitwege zum Teil verliefen, weitestgehend von einer Freizeit- und
Erholungsnutzung und insofern auch von künftig nutzbaren Wander-/
Reitwegen freizuhalten. Das Erholungslenkungskonzept hatte zunächst
keine rechtliche Verbindlichkeit und bedurfte daher einer rechtlichen
Einbindung in die geplante neue Naturschutzgebietsverordnung der
Bezirksregierung Köln beziehungsweise in den Landschaftsplan,
der durch den Rhein-Sieg-Kreis aufgestellt wird. Die Bürger-
und Trägerbeteiligung diente sowohl im Zuge der Offenlage der
Naturschutzgebietsverordnung als auch im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens
unter anderem auch zur Prüfung, ob die dem Erholungslenkungskonzept
zugrundeliegenden naturschutzfachlichen Überlegungen unter
Berücksichtigung anderer Interessen ausgewogen sind.
Naturschutzgebietsverordnung
Entsprechend dem Inhalt des Erholungslenkungskonzeptes sah der
Entwurf der neuen Naturschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung
keine Reitwege im Rhein-Sieg-Kreis vor. Im Rahmen der Offenlage
dieser Verordnung im September/ Oktober 2003 hat hiergegen ein Reiter
aus Troisdorf Bedenken bei der Bezirksregierung angemeldet.
Übergangsregelung
Nach Bekannt werden der beabsichtigten Reitregelung im Rhein-Sieg-Kreis
haben sich zahlreiche Reiter über die geplante Regelung beschwert.
Anlässlich eines Gespräches am 28.04.2004 mit Landrat
Frithjof Kühn wurde den Reitern zugesagt, dass das Reiten bis
zum Inkrafttreten der neuen Naturschutzgebietsverordnung auf den
bislang im Rahmen der Mitbenutzungsvereinbarung zulässigen
Reitwegen weiterhin gestattet ist. Ferner wurde darauf hingewiesen,
dass im Zuge des anstehenden Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung
des Landschaftsplans im Juni/Juli 2004 erneut die Möglichkeit
besteht, Bedenken und konkrete Alternativvorschläge ins Aufstellungsverfahren
einzubringen. Erklärtes Ziel war es, im Zuge des Landschaftsplanverfahrens
möglichst einvernehmlich mit den Reitern die künftige
Reitwegeführung festzulegen. Um in der Übergangsphase
bis zu einer abschließenden Klärung im Zuge des Landschaftsplanverfahrens
eine praktikable Reitwegeregelung zu ermöglichen, hat sich
der Rhein-Sieg-Kreis gegenüber der Bezirksregierung dafür
eingesetzt, in der geplanten Naturschutzgebietsverordnung eine Reitwegeanbindung
von der Südheide in die Nordheide aufzunehmen.
Landschaftsplan Wahner Heide
Im Zuge der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung
zur Aufstellung des Landschaftsplanes Wahner Heide im Juni/Juli
2004 haben die Vertreter der Reitverbände und einzelne Reiter
ihre Bedenken gegen eine Nichtberücksichtigung von Reitwegen
erneut bekräftigt. Die Stadt Troisdorf hat sich ebenfalls für
eine Reitwegeanbindung ausgesprochen.
Neue Reitwegeregelung im Rhein-Sieg-Kreis
Anlässlich einer Besprechung mit den Vertretern der Reitverbände,
der Stadt Troisdorf, dem Bundesforstamt, der Wehrbereichsverwaltung
und dem Rhein-Sieg-Kreis im Oktober 2004 haben sich die Beteiligten
einvernehmlich auf die in der anliegenden Karte dargestellte Reitwegeführung
innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geeinigt. Die abgestimmte Reitwegeführung
ermöglicht eine durchgängige, weitgehend separat geführte
Reitwegeverbindung von Camp Spich im Südwesten bis an das bestehende
Reitwegenetz im Rheinisch-Bergischen-Kreis und in der Stadt Köln
im Nordosten der Wahner Heide. Die Reitwegeführung stellt zudem
sicher, dass die vorhandenen Reitställe im Bereich Spich, Forsthaus
Telegraph, Burg Lohmar sowie die Ortslage Altenrath und der Parkplatz
an der Altenrather Straße angebunden sind.
Umsetzung
Der Verlauf des Reitweges ist in weiten Teilen identisch mit dem
Verlauf der sogenannten „Nato-Pipelinetrasse“, die aus
Sicherheitsgründen von dem dort vorhandenen Gehölzbewuchs
freigestellt werden musste. Angesichts des sich nach Inkrafttreten
der Naturschutzgebietsverordnung abzeichnenden faktischen Reitverbotes,
wurde der Reitweg im Zuge der ohnehin erforderlichen Freistellungsarbeiten
im Bereich der Pipelinetrasse in den letzten Wochen angelegt und
mit den amtlichen Reitwegeschildern markiert.
Die kombinierte Gehölzfreistellung im Bereich der Pipelinetrasse
und die Anlage des Reitweges bietet sowohl aus naturschutzfachlicher
als auch aus wirtschaftlicher Sicht mehrere Vorteile:
• Es erfolgt eine Nutzungskonzentration, wodurch Eingriffe
und Störungen in ökologisch hochwertiger Bereiche durch
die Nutzung und durch Pflegeeingriffe minimiert werden.
• Die Anlage des Reitweges erfolgt in einem Bereich, dessen
Entwicklungspotential aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes durch
die künftig erforderlichen Unterhaltungsarbeiten im Bereich
der Pipelinetrasse ohnehin stark eingeschränkt wäre.
• Bislang noch bestehende Beeinträchtigungen durch die
Reitnutzung in den Kernzonen der Wahner Heide werden durch die räumliche
Verlagerung des Reitweges in den Bereich der Pipelinetrasse aufgehoben.
• Die Trasse verläuft weitgehend außerhalb ökologisch
hochsensibler Bereiche und tangiert nicht die Kernzone des Schutzgebietes.
• Flächige Reitzonen mit großräumigen Eingriffen
in Vegetation und Boden sowie Störungen der Flora und Fauna
werden ausgeschlossen.
• Die Bundeswehr als Eigentümer beziehungsweise Nutzer
der Wahner Heide gestattet aus militärischen Gründen ausschließlich
die vorgesehene Reitwegeführung.
• Durch die Nutzung und Unterhaltung der Reitwege wird ein
erneuter Bewuchs der Fernleitungstrasse mit tiefwurzelnden Gehölzen
verhindert. Hierdurch werden zukünftig größere Pflegeeingriffe
minimiert.
• Die Ausweisung von Reitwegen kann weitgehend unabhängig
von vorhandenen Wanderwegen erfolgen, wodurch eine gegenseitige
Störung beziehungsweise Beeinträchtigung vermieden wird.
• Der Verlauf der Fernleitungstrasse ermöglicht eine
attraktive Reitwegeführung mit Anschluss an die vorhandenen
Reitställe.
Nachdem die neue Naturschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung
Köln über das Naturschutzgebiet „Wahner Heide und
Teile der Aggeraue im Rhein-Sieg-Kreis“ Ende 2004 rechtskräftig
geworden ist, ist das Reiten nur auf den ausgewiesenen Reitwegen
zulässig.
Der Reitweg wird im Zuge der Entwurfserstellung in den Landschaftsplan
aufgenommen.
Das Reiten in der Wahner Heide ist nunmehr ausschließlich
auf den gekennzeichneten Reitwegen zulässig; das Reitwegenetz
in der gesamten Wahner Heide beträgt cirka 30 Kilometer.
Selbstverständlich gilt auch in der Wahner Heide die Kennzeichnungspflicht
für Reitpferde. Danach ist am Pferd eine beidseitig angebrachte
gültige Reitplakette zu führen. Die Vergabe der Reitplaketten
erfolgt durch den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde.
(Text aus einer Pressemeldung des Rhein-Sieg-Kreises
vom 19.05.2005)
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