Wahner Heide - Naturschutz und Naherholung



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Broschüren und Faltblätter zur Wahner Heide finden Sie hier ...

 

Reiten

Der lange von der Reiterschaft des Rhein-Sieg-Kreises gewünschte Reitweg in der Wahner Heide ist fertiggestellt.

s. Übersichtskarte Wahner Heide ( pdf, ca.4,1 MB)

Reiten in der Wahner Heide nur auf gekennzeichneten WegenDieser ca. 11 Kilometer lange Reitweg stellt eine direkte Anbindung an das im Rheinisch-Bergischen-Kreis und im Kölner Teil der Wahner Heide bestehende Reitwegenetz dar.

Bisherige Reitregelung im Rahmen der Mitbenutzungsvereinbarung mit den Belgiern

Bis zum Abzug der Belgischen Streitkräfte war das Reiten in dem im Rhein-Sieg-Kreis gelegenen Teil der Wahner Heide zu bestimmten Zeiten innerhalb zweier Reitzonen und auf festgelegten Reitwegen im Rahmen einer Mitbenutzungsvereinbarung zulässig. Nach erfolgtem Abzug der Belgischen Streitkräfte am 18.02.2004 ist die Mitbenutzungsvereinbarung und damit auch die bisherige Reitregelung entfallen, so dass von diesem Zeitpunkt an keine Reitmöglich-keit mehr bestanden hat.

Erholungslenkungskonzept

Das nach Bekannt werden des anstehenden Abzugs der Belgischen Streitkräfte einvernehmlich politisch beratene Erholungslenkungskonzept sah bislang unter Hinweis auf das im Geisterbusch (Stadt Köln/ Rheinisch-Bergischer-Kreis) geplante und inzwischen bereits ausgewiesene Reitwegenetz keine Reitwege im Rhein-Sieg-Kreis vor. Wichtiges fachliches Anliegen des Erholungslenkungskonzeptes ist es, die sogenannten Kernzonen für den Arten- und Biotopschutz, durch die auch die früheren Reitwege zum Teil verliefen, weitestgehend von einer Freizeit- und Erholungsnutzung und insofern auch von künftig nutzbaren Wander-/ Reitwegen freizuhalten. Das Erholungslenkungskonzept hatte zunächst keine rechtliche Verbindlichkeit und bedurfte daher einer rechtlichen Einbindung in die geplante neue Naturschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln beziehungsweise in den Landschaftsplan, der durch den Rhein-Sieg-Kreis aufgestellt wird. Die Bürger- und Trägerbeteiligung diente sowohl im Zuge der Offenlage der Naturschutzgebietsverordnung als auch im Rahmen des Landschaftsplanverfahrens unter anderem auch zur Prüfung, ob die dem Erholungslenkungskonzept zugrundeliegenden naturschutzfachlichen Überlegungen unter Berücksichtigung anderer Interessen ausgewogen sind.

Naturschutzgebietsverordnung

Entsprechend dem Inhalt des Erholungslenkungskonzeptes sah der Entwurf der neuen Naturschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung keine Reitwege im Rhein-Sieg-Kreis vor. Im Rahmen der Offenlage dieser Verordnung im September/ Oktober 2003 hat hiergegen ein Reiter aus Troisdorf Bedenken bei der Bezirksregierung angemeldet.

Übergangsregelung

Nach Bekannt werden der beabsichtigten Reitregelung im Rhein-Sieg-Kreis haben sich zahlreiche Reiter über die geplante Regelung beschwert. Anlässlich eines Gespräches am 28.04.2004 mit Landrat Frithjof Kühn wurde den Reitern zugesagt, dass das Reiten bis zum Inkrafttreten der neuen Naturschutzgebietsverordnung auf den bislang im Rahmen der Mitbenutzungsvereinbarung zulässigen Reitwegen weiterhin gestattet ist. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass im Zuge des anstehenden Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Landschaftsplans im Juni/Juli 2004 erneut die Möglichkeit besteht, Bedenken und konkrete Alternativvorschläge ins Aufstellungsverfahren einzubringen. Erklärtes Ziel war es, im Zuge des Landschaftsplanverfahrens möglichst einvernehmlich mit den Reitern die künftige Reitwegeführung festzulegen. Um in der Übergangsphase bis zu einer abschließenden Klärung im Zuge des Landschaftsplanverfahrens eine praktikable Reitwegeregelung zu ermöglichen, hat sich der Rhein-Sieg-Kreis gegenüber der Bezirksregierung dafür eingesetzt, in der geplanten Naturschutzgebietsverordnung eine Reitwegeanbindung von der Südheide in die Nordheide aufzunehmen.

Landschaftsplan Wahner Heide

Im Zuge der frühzeitigen Träger- und Bürgerbeteiligung zur Aufstellung des Landschaftsplanes Wahner Heide im Juni/Juli 2004 haben die Vertreter der Reitverbände und einzelne Reiter ihre Bedenken gegen eine Nichtberücksichtigung von Reitwegen erneut bekräftigt. Die Stadt Troisdorf hat sich ebenfalls für eine Reitwegeanbindung ausgesprochen.

Neue Reitwegeregelung im Rhein-Sieg-Kreis

Anlässlich einer Besprechung mit den Vertretern der Reitverbände, der Stadt Troisdorf, dem Bundesforstamt, der Wehrbereichsverwaltung und dem Rhein-Sieg-Kreis im Oktober 2004 haben sich die Beteiligten einvernehmlich auf die in der anliegenden Karte dargestellte Reitwegeführung innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises geeinigt. Die abgestimmte Reitwegeführung ermöglicht eine durchgängige, weitgehend separat geführte Reitwegeverbindung von Camp Spich im Südwesten bis an das bestehende Reitwegenetz im Rheinisch-Bergischen-Kreis und in der Stadt Köln im Nordosten der Wahner Heide. Die Reitwegeführung stellt zudem sicher, dass die vorhandenen Reitställe im Bereich Spich, Forsthaus Telegraph, Burg Lohmar sowie die Ortslage Altenrath und der Parkplatz an der Altenrather Straße angebunden sind.

Umsetzung

Der Verlauf des Reitweges ist in weiten Teilen identisch mit dem Verlauf der sogenannten „Nato-Pipelinetrasse“, die aus Sicherheitsgründen von dem dort vorhandenen Gehölzbewuchs freigestellt werden musste. Angesichts des sich nach Inkrafttreten der Naturschutzgebietsverordnung abzeichnenden faktischen Reitverbotes, wurde der Reitweg im Zuge der ohnehin erforderlichen Freistellungsarbeiten im Bereich der Pipelinetrasse in den letzten Wochen angelegt und mit den amtlichen Reitwegeschildern markiert.

Die kombinierte Gehölzfreistellung im Bereich der Pipelinetrasse und die Anlage des Reitweges bietet sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht mehrere Vorteile:

• Es erfolgt eine Nutzungskonzentration, wodurch Eingriffe und Störungen in ökologisch hochwertiger Bereiche durch die Nutzung und durch Pflegeeingriffe minimiert werden.

• Die Anlage des Reitweges erfolgt in einem Bereich, dessen Entwicklungspotential aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes durch die künftig erforderlichen Unterhaltungsarbeiten im Bereich der Pipelinetrasse ohnehin stark eingeschränkt wäre.

• Bislang noch bestehende Beeinträchtigungen durch die Reitnutzung in den Kernzonen der Wahner Heide werden durch die räumliche Verlagerung des Reitweges in den Bereich der Pipelinetrasse aufgehoben.

• Die Trasse verläuft weitgehend außerhalb ökologisch hochsensibler Bereiche und tangiert nicht die Kernzone des Schutzgebietes.

• Flächige Reitzonen mit großräumigen Eingriffen in Vegetation und Boden sowie Störungen der Flora und Fauna werden ausgeschlossen.

• Die Bundeswehr als Eigentümer beziehungsweise Nutzer der Wahner Heide gestattet aus militärischen Gründen ausschließlich die vorgesehene Reitwegeführung.

• Durch die Nutzung und Unterhaltung der Reitwege wird ein erneuter Bewuchs der Fernleitungstrasse mit tiefwurzelnden Gehölzen verhindert. Hierdurch werden zukünftig größere Pflegeeingriffe minimiert.

• Die Ausweisung von Reitwegen kann weitgehend unabhängig von vorhandenen Wanderwegen erfolgen, wodurch eine gegenseitige Störung beziehungsweise Beeinträchtigung vermieden wird.

• Der Verlauf der Fernleitungstrasse ermöglicht eine attraktive Reitwegeführung mit Anschluss an die vorhandenen Reitställe.

Nachdem die neue Naturschutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Köln über das Naturschutzgebiet „Wahner Heide und Teile der Aggeraue im Rhein-Sieg-Kreis“ Ende 2004 rechtskräftig geworden ist, ist das Reiten nur auf den ausgewiesenen Reitwegen zulässig.
Der Reitweg wird im Zuge der Entwurfserstellung in den Landschaftsplan aufgenommen.

Das Reiten in der Wahner Heide ist nunmehr ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen zulässig; das Reitwegenetz in der gesamten Wahner Heide beträgt cirka 30 Kilometer.
Selbstverständlich gilt auch in der Wahner Heide die Kennzeichnungspflicht für Reitpferde. Danach ist am Pferd eine beidseitig angebrachte gültige Reitplakette zu führen. Die Vergabe der Reitplaketten erfolgt durch den Rhein-Sieg-Kreis als Untere Landschaftsbehörde.

(Text aus einer Pressemeldung des Rhein-Sieg-Kreises vom 19.05.2005)

 


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